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Dekobild
 
Rahmenverträge Strom / Energieberatung

BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH

DEKRA -Energiepässe-

Energieeinsparverordnung (EmEV) vom 24. Juli 2007

LichtBlick

ZuhauseKraftwerk

Stadtwerke Hannover AG enercity

 

 

Energieeinsparverordnung (EmEV) vom 24. Juli 2007


Bestandteil der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen neuen Energiesparverordnung ist der Energieausweis.

Auszustellen ist dieser, wenn

 

a) ein Gebäude neu errichtet wird;
b) Änderungen an einem Gebäude vorgenommen werden, welche die Energieeffizienz beeinflussen oder
c) die Erweiterung einer beheizten oder gekühlten Nutzfläche um mehr als die Hälfte stattfindet

 

Muss ein solcher Energieausweis nach der neuen Verordnung ausgestellt werden, so haben auch potenzielle Käufer oder Mieter einen Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis.

 

Es bestehen Übergangsfristen.
Für Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Oktober 2008 verpflichtend. Für Wohngebäude ab Baujahr 1965 tritt die Verpflichtung zum 1. Januar 2009 ein. Energieausweise für Nicht-Wohngebäude müssen ab dem 1. Juli 2009 ausgestellt werden, jeweils vorausgesetzt, dass eine der oben genannten Fallkonstellationen (Errichtung, Energieeffizienzänderung oder Erweiterung) eintritt.

 

Der Verordnungsgeber hat zwei Formen von Energieausweisen vorgesehen, nämlich die Ausstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs und die Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs.
Der finanzielle Aufwand für die Ausstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des Energieverbrauchs ist dabei wesentlich geringer als eine Energiebedarfsrechnung.
Teilweise besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Formen der Ausweisung, teilweise ist ein bedarfsorientierter Ausweis verpflichtend.

Im Grundsatz gilt, dass


a) für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ein nur bedarfsorientierter Ausweis ausgestellt werden darf;
b) für Wohngebäude mit weniger als 5 Mietwohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 Wahlfreiheit besteht;
c) für Wohngebäude ab 5 Wohnungen Wahlfreiheit besteht und
d) für Nicht-Wohngebäude ebenfalls zwischen beiden Formen des Energieausweises gewählt werden darf.

 

Die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH hat deshalb einen Rahmenvertrag mit der DEKRA geschlossen, welcher bundesweit in Anspruch genommen werden kann.

DEKRA



DEKRA Energiepotentialanalyse inklusive bedarfsorientiertem  Energieausweis

 

Sie vermieten oder verkaufen Ihre Immobilie bzw. Sie möchten modernisieren und wissen nicht genau, wo Sie ansetzen sollen? Die DEKRA bietet Ihnen mit einer Energiepotentialanalyse hierzu die Grundlage und hilft, die aktuelle energetische Situation Ihrer Immobilie zu erfassen und bauliche sowie technische Verbesserungspotentiale zu erarbeiten.

 

Sie ist das geeignete Instrument, Maßnahmen zur Energieeinsparung
aufzuzeigen, die zur Energiekostenreduzierung führen können. Über die Energiepotentialanalyse hinaus ist im Leistungspaket ein Energiebedarfsausweis enthalten, der Ihnen eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und dadurch die Vergleichbarkeit von Gebäuden untereinander ermöglicht. DEKRA gibt konkrete, auf Ihre Immobilie abgestimmte Modernisierungsempfehlungen mit Kostenansätzen und Amortisationszeiträumen, und zeichnet die mit Modernisierungsmaßnahmen einhergehende energetische Verbesserung Ihrer Immobilie im Vergleich zum derzeitigen IST-Zustand auf.

 

Weitere Informationen zum Download:

 

DEKRA Energiepotentialanalyse

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Infoblatt Energie

 

Weitere Informationen nur für angemeldete Mitglieder.


BFE betrachtet alle Energiearten, inklusive Wasser und Abwasser und seit kurzem auch die technischen Gase Stickstoff, Wasserstoff, Sauerstoff und Kohlendioxid. BFE optimiert kaufmännisch, technisch und organisatorisch und führt auf diese Weise Ökonomie und Ökologie zusammen. Auch die Betreuung steht unter dem Aspekt der Ganzheitlichkeit; sie erstreckt sich von der Analyse bis zur Umsetzung und läuft zunächst über 3 Jahre. Gutes Gefühl der Sicherheit für Sie: BFE verdient nur, wenn Sie sparen.

 

Wir übernehmen also das volle Risiko!

 

 

 

BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH



Das System BFE

 

Wirtschaftliches und ökologisches Energiemanagement

 

Modernes Energiemanagement ist nicht nur eine unternehmerische Notwendigkeit, sondern auch eine ökologische Pflicht. Das System BFE bietet die kostengünstige Alternative zum Aufbau eines eigenen Energiemanagements. Vertrauen Sie einem europaweit führenden Dienstleister. Nutzen Sie die Erfahrung aus Tausenden erfolgreicher Projekte. BFE entwickelt maßgenaue Lösungen in jeder Größenordnung - von der sozialen Einrichtung bis zum Chemiekonzern, vom Restaurant bis zum Klinik-Zentrum.

 

Ganzheitlich denken, ganzheitlich optimieren

 

 

 

 

 

Vorteile des Rahmenvertrages mit der WGKD

 

  • Langjährige Erfahrung, Erfolgreiche Zusammenarbeit bereits seit über 7 Jahren (mittlerweile konnten die Rummelsberger Dienste in Schwarzenbruck als1.000 Kunde gewonnen werden)
  • 20% Rabatt auf Grundhonorar
  • Kostenlose Erfolgsgarantie

Kontakt

BFE Institut für Energie

und Umwelt GmbH

Ruhbergstraße 26

D – 69242 Mühlhausen

 

Fon +49 (0) 6222 / 955 – 0

Fax +49 (0) 6222 / 955 – 299

info@bfe-institut.com 

www.bfe-institut.com

 

Weitere Informationen nur für angemeldete Mitglieder.

Stadtwerke Hannover-enercity



enercity - Positive Energie

Mit einem Jahresumsatz von über 1,3 Milliarden Euro gehört die Stadtwerke Hannover AG zu den größten kommunalen Energieversorgungsunternehmen Deutschlands. Unter der Dachmarke „enercity – Positive  Energie“ bieten wir Energie und Dienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden an – in Hannover und bundesweit. In der Region Hannover beliefern wir über eine halbe Million Menschen mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser. Auch ergänzende, energienahe Dienstleistungen gehören zu unserer Produktpalette.

 

Im Wettbewerb ganz vorn dabei

Seit Beginn der Liberalisierung des Strommarkts haben wir unser Engagement im Groß- und Industriekundengeschäft bundesweit ausgedehnt. Individuelle Lösungen und eine Abrechnung nach Kundenbedarf sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen kennzeichnen die enercity-Angebote, mit denen die Stadtwerke Hannover AG im Geschäftskundenbereich das gesamte Leistungsspektrum des Energiemanagements abdeckt – von Beratung und Schulungsmaßnahmen über Planung sowie Realisierung von Neu- und Umbauten bis zum Betrieb von Anlagen (Contracting).

 

Ökologie im Einklang mit Ökonomie

Ökologisch orientierte Angebote und Produkte entsprechen der Unternehmens-Philosophie der Stadtwerke Hannover und werden langfristig als Wachstumsmarkt gesehen. Die umweltschonende Strom- und Wärmeerzeugung in KWK-Anlagen, der Einsatz von Wasser- und Biomassekraftwerken sowie die Windkraftnutzung zeigen diese Ausrichtung auf der Kraftwerksseite. Mit den Naturstromangeboten für Privat- wie auch Geschäftskunden spiegelt sich der Einsatz für die Umwelt auch im Vertrieb wider.

 

Profitabel versorgt

Als kirchliche Einrichtung mit einem Jahresverbrauch ab ca. 500.000 kWh können auch Sie von den Vorteilen des Rahmenvertrages mit der WGKD profitieren.

 

Oder nutzen Sie eines unserer maßgeschneiderten Stromprodukte (mehr hierzu unter www.enercity.de/gk/enercity_produkte/strom/index.html).

Wir beraten Sie gern.

 

Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu unserem Ansprechpartner,

Herrn Dr. Martin Alberg (alberg@enercity.de) auf.

 

LichtBlick AG, die Zukunft der Energie



LichtBlick AG ist als größter unabhängiger Stromversorger in Deutschland und innovativer Visionär vielfach ausgezeichnet. An unserem Unternehmen ist kein konventioneller Energieversorger beteiligt. Diese Unabhängigkeit nutzen wir, indem wir ökonomische und ökologische Vorteile zu einem nachhaltigen, überzeugenden Angebot verbinden. Davon profitieren seit vielen Jahren Firmen und Institutionen aller Branchen - u.a. das Umweltbundesamt und der Deutsche Bundestag.

 

Was Ihnen Lichtblick bietet:

 

Die Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland (WGKD) und LichtBlick AG haben gemeinsam ein Stromprodukt entwickelt, das den Anforderungen der unterschiedlichen kirchlichen, caritativen und diakonischen Einrichtungen Rechnung trägt. Ein Vertragsmodell, das sonst nur Gewerbe- und Großkunden zur Verfügung steht, wird den einkaufsberechtigten Einrichtungen der WGKD mit einem Verbrauch bis 100.000 kWh / Jahr geöffnet. Zudem wurde der Kilowattstundenpreis für alle einkaufsberechtigten Einrichtungen der WGKD reduziert.

 

Wir freuen uns auf Sie.

 

Weitere Informationen nur für angemeldete Mitglieder.

ZuhauseKraftwerk



Das ZuhauseKraftwerk - Intelligente Energie von LichtBlick auch in kirchlichen Einrichtungen


Behagliche Wärme für Sie, SchwarmStrom für alle
Eine Gasheizung, die Ihnen zuverlässig behagliche Wärme liefert. Mit der Sie Energie sparen, die Umwelt schonen und Ihren Geldbeutel entlasten. Das ist das LichtBlick-ZuhauseKraftwerk. Fortschrittliche Technologie von LichtBlick und Volkswagen – kompakt, anschlussfertig und bequem einzubauen.
Doch damit nicht genug. Denn das LichtBlick-ZuhauseKraftwerk erzeugt nicht nur Wärme, sondern auch sauberen Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. LichtBlick vernetzt viele kleine ZuhauseKraftwerke und bündelt den Strom.

 

Die bessere Gasheizung
Das LichtBlick-ZuhauseKraftwerk nutzt die eingesetzte Energie bis zu 40 Prozent effizienter als die herkömmliche Wärme- und Stromerzeugung und senkt den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 um bis zu 60 Prozent.

 

Saubere Wärme zum sauberen Preis
Die Standardinstallation des ZuhauseKraftwerks in Ihrem Heizungsraum durch eine von LichtBlick beauftragte Fachfirma kostet Sie lediglich 5.000 Euro (einschließlich 19% Umsatzsteuer). In diesem Preis enthalten ist der Ausbau und die Entsorgung Ihres bestehenden Gasheizkessels sowie der Einbau des ZuhauseKraftwerks mit den erforderlichen Wärmespeichern. Das dauert in der Regel weniger als zwei Tage.

 

Sie profitieren von dauerhaft fairen und transparenten Preisen!
LichtBlick garantiert Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit einen fairen und transparenten Wärmepreis. Wir koppeln unseren Tarif an den Gasmarktindex des Statistischen Bundesamtes. Ihr Wärmepreis entwickelt sich somit mit den Gaspreisen und ist jederzeit für Sie nachvollziehbar.

 

Unser Servicepaket – Wärme ohne Sorgen!

Zusätzlich zahlen Sie einen monatlichen Grundpreis von 20 Euro brutto. Der monatliche Grundpreis deckt alle Kosten für Wartung und Reparatur des Zuhausekraftwerkes und aller von LichtBlick eingebrachten Komponenten sowie weitere Kosten ab. Wir kümmern uns um das ZuhauseKraftwerk und Ihre Wärmeversorgung!

 

Wir zahlen Ihnen einen Strombonus und Miete!
Ihr ZuhauseKraftwerk erzeugt immer gleichzeitig Wärme (die Sie zur Heizung Ihres Hauses und zur Warmwasserbereitung nutzen) und Strom. Der Strom wird von LichtBlick ins öffentliche Netz als „SchwarmStrom“ eingespeist. Das ZuhauseKraftwerk bleibt  im Eigentum von LichtBlick. Wir zahlen Ihnen deshalb eine monatliche Heizungsraum-Miete von 5 Euro.

Kommt es nach Ablauf der Vertragsdauer nicht zu einer Vertragsverlängerung, wird das ZuhauseKraftwerk kostenfrei und fachmännisch wieder ausgebaut.

 


Wir bieten Ihnen faire Vertragslaufzeiten!
Sie schließen mit LichtBlick einen  Wärmeliefervertrag ab, an den LichtBlick zehn Jahre gebunden ist, den Sie als Kunde aber einseitig nach Ablauf von 2 Jahren mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum nächsten Jahresende kündigen können.


Der Vertrieb für das ZuhauseKraftwerk ist in Hamburg angelaufen und startet im April 2010 auch in Berlin und in der Region Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter. Die ersten Installationen von ZuhauseKraftwerken können wir in Hamburg im Sommer 2010 vornehmen, in Berlin und der Region Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter ab Oktober 2010. In den Folgejahren weiten wir den Vertrieb dann Schritt für Schritt auf weitere Regionen aus.
Bei Interesse an unseren ZuhauseKraftwerken können Sie aber schon heute Kontakt mit uns aufnehmen!

 

Technische Anforderungen:

  • Mindestens 45.000 kWh Wärmeverbrauch pro Jahr (Gas: ca. 4.500 cbm, Öl ca. 4.500 Liter).
  • Heizungsraum mit mindestens 195 cm Deckenhöhe.
  • Zuwegung zum Heizraum mit mindestens 74 cm Durchgangsbreite.
  • Aufstellfläche (ZuhauseKraftwerk und Wärmespeicher) mindestens 9 m² (auch außerhalb des Heizungsraumes).

 

 Weitere Informationen nur für angemeldete Mitglieder.

 

Letzte Aktualisierung: 13.12.2011